Austausch alter Heizungen

 

Ab 2015 müssen jeweils über 30 Jahre alte Heizkessel, die mit Gas oder Öl betrieben werden, ausgetauscht werden. Nicht betroffen sind Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel. Außerdem sind nicht betroffen: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die darin schon am 1. Februar 2002 selbst wohnten, dürfen den Heizkessel weiter betreiben. Voraussetzung ist ferner, dass die Abgaswerte eingehalten werden.

Letzte Bearbeitung: 13.03.2015, 18:38