Rauchwarnmelder - Pflicht für alle Wohnungen


Geregelt ist die Verpflichtung in § 13 Absatz 5 der Hessischen Bauordnung (HBO). Hessen führte die Rauchwarnmelderpflicht im Jahr 2005 ein. Anfangs galt diese nur für Neubauten. Bis zum 31.12.2014 müssen jetzt alle bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet sein.

Nach der Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind z.B. mindestens drei Rauchmelder nötig.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht  und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Im wesentlichen gibt es zwei Normen, die man im Umgang mit Rauchwarnmeldern beachten muss, die DIN EN 1406 und die DIN 14676.

In der DIN EN 14606 sind die Eigenschaften beschrieben, die ein Rauchwarnmelder mindestens erfüllen muss. Die Einhaltung wird durch das CE-Zeichen auf dem Rauchwarnmelder gekennzeichnet.

Die DIN 14676 setzt sich mit dem Einbau, den Betrieb und mit der Instandhaltung auseinander. So sind z.B. auch Wohnwagen von der Rauchwarnmelderpflicht betroffen. Einbaubeispiele bieten die Hersteller der Geräte oder sind im Internet nachzulesen. Die mindestens einmal jährlich durchzuführende Wartung sollte entsprechend dokumentiert werden.

Der Eigentümer der Wohnung ist nach der Bauordnung für die Ausstattung verantwortlich und trägt die Kosten für Anschaffung und Montage. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist der jeweilige Besitzer, also in vielen Fällen der Mieter, verantwortlich, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflichten ausdrücklich übernommen.

Mit dem Einbau der Melder haben Sie den wichtigsten Baustein zur Früherkennung gelegt. Doch was genau ist zu tun, wenn es tatsächlich einmal brennt? Grundsätzlich sollte man Ruhe bewahren. Wichtig ist deshalb, auf einen Brand vorbereitet zu sein. Denken Sie darüber nach, welche Brandbekämpfungsmittel Sie vorhalten möchten. Neben einem Feuerlöscher gibt es auch noch Löschsprays und Feuerlöschdecken, die zum Löschen eines Entstehungsbrandes oder  Schwelbrandes geeignet sind.

Wichtig bei einem Brand ist das konkrete Verhalten, es kann lebensentscheidend sein. Gehen Sie deshalb mit Ihrer Familie, mit Ihren Mitbewohnern einen solchen Fall einmal exemplarisch durch. Kennen Sie alle ihre Fluchtmöglichkeiten? Bringen Sie sich durch falsch verstandenen Ehrgeiz nicht in unnötige Gefahr sondern rufen Sie frühzeitig die Feuerwehr.

Letzte Bearbeitung: 22.12.2014, 07:00