Satzung

 Satzung_der_Buergerinitiative.pdf [494 KB]

 

  1. Anlass, Gründung und Sitz

    Die privaten Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen des Ortskernes von Ober-Roden und angrenzender Randgebiete, s. Anlage, gründen durch Unterschrift dieser Satzung die Bürgerinitiative

    "Interessengemeinschaft lebenswerter Ortskern Ober-Roden"

    zur Wahrnehmung und Verteidigung ihrer Interessen und Ziele.
    Sitz der Bürgerinitiative ist Ober-Roden, Adresse des Sprechers.

  2. Zweck und Ziele

    Wir vertreten alle unter Nr. 1 genannten privaten Eigentümer, die Interesse an den folgenden Zielen haben:

    Unser Eigentum darf nicht fremdbestimmt werden

    • Wir arbeiten überparteilich, unterstützen uns gegenseitig bei geplanten Maßnahmen,
    bei Bedarf auch mit geeigneten Fachberatern

    • Wir arbeiten konstruktiv und sachlich mit den politischen Gremien und den Ämtern der Stadt
     Rödermark zusammen um den Ortskern von Ober-Roden schöner zu gestalten

    • Wir kooperieren mit anderen Initiativen und Gremien, die unseren Zielen förderlich sind,
    ohne unsere Identität aufzugeben

    • Wir entwickeln selbst Ideen, initiieren Veränderungsprozesse zur Ortskernverschönerung und Ortskerngestaltung. Dazu bilden wir bei Bedarf Arbeitskreise


  3. Eintritt von Mitgliedern

    Mitglied der Bürgerinitiative kann werden wer privater Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung im unter Nr. 1 genannten Ortskern ist. Die Mitglieder können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen.

    Ehemaligen Mitgliedern und deren Bevollmächtigten, die nachhaltig an der Entwicklung des Ortskerns mitgewirkt haben oder auch zukünftig mitwirken, ist die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten ebenfalls erlaubt.


  4. Austritt von Mitgliedern

    Ein Mitglied kann jederzeit aus der Bürgerinitiative austreten. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.


  5. Erklärungen

    Sämtliche Erklärungen gegenüber der Bürgerinitiative, sei es Eintritt, Austritt, Bevollmächtigung oder deren Widerruf sind schriftlich gegenüber dem Sprecher abzugeben.


  6. Kostenbeiträge

    Es werden keine Kostenbeiträge erhoben. Jedoch wird von Zeit zu Zeit eine freiwillige Beitragsdose in Versammlungen aufgestellt, wenn Kosten wie z. B. Raummiete, Kopierkosten o. ä. anfallen. Der Beitrag ist freiwillig. Einmal jährlich wird über die Verwendung und den Kassenstand Auskunft erteilt.


  7. Unsere Gremien

    • Die Mitgliederversammlung
    • Die Interessenvertretung
    • Sprecher und stellvertretender Sprecher
    • Arbeitskreise

    Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern der Bürgerinitiative zusammen und wird einmal jährlich, bei Bedarf auch mehrmals durch die Interessenvertretung einberufen. Das Geschäftsjahr beginnt am Tag der Gründung und läuft jeweils ein Jahr. Bei Abstimmungen, außer bei Satzungsänderung, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet „Ablehnung“. Jedes Mitglied der Interessenvertretung kann bei Bedarf eine Versammlung derselben einberufen. Idealerweise wird dies vom Sprecher erledigt.

    Die Interessenvertretung (der Vorstand) besteht aus mindestens vier Personen (Erster Sprecher/in, Zweiter Sprecher/in und zwei Beisitzer/innen). Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig.

    Die Sprecher werden von der Interessenvertretung bestimmt und vertreten die Bürgerinitiative nach außen um die unter Nr. 2 genannten Ziele zu erreichen. Erster Sprecher und Zweiter Sprecher können sich auf eine Aufgabenverteilung verständigen. Die Funktionen des Ersten Sprechers und Zweiten Sprechers können auch innerhalb der Wahlperiode durch Beschluss von anderen Mitgliedern der Interessenvertretung übernommen werden. Die jeweils amtierende Interessenvertretung bleibt nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. Die Interessenvertretung fasst ihre Beschlüsse in geeigneter Weise, z.B. in Sitzungen, schriftlich, fernmündlich, per Fax oder E-Mail. Die Interessenvertretung ist bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlussfähig. Sie fasst Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

    Arbeitskreise werden bei Bedarf von der Interessenvertretung einberufen und aus den Mitgliedern der Bürgerinitiative gebildet.

    Die Interessenvertretung und die Sprecher haben keine Vollmacht für oder gegen einzelne Mitglieder der Bürgerinitiative rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.


  8. Informationsfluss

    Die Interessenvertretung informiert die Mitglieder der Bürgerinitiative per Mail und / oder Flyer oder auch per Presse über anstehende Themen.


  9. Satzungsänderung

    Diese Satzung kann bei Bedarf in einer Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden. Zu dieser Versammlung muss unter Nennung des Satzungsänderungsinhaltes förmlich durch die Interessenvertretung eingeladen werden.


  10. Gründer der Bürgerinitiative

    Die Bürgerinitiative wird von den nachfolgenden Unterzeichnern am 17. März 2011, im Gasthaus „Zum Löwen“ in Ober-Roden, Ortskern gegründet:


  11. Datenschutz

    Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben der Bürgerinitiative werden unter Beachtung der Datenschutzgrund-verordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder verarbeitet. Einzelheiten werden erforderlichenfalls in einer von der Interessenvertretung (Vorstand) zu erlassenden Datenschutzrichtlinie festgelegt.

    Den Organen der Bürgerinitiative, insbesondere der Interessenvertretung (Vorstand) ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zu der Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht über das Ausscheiden der Personen aus einer Funktion oder aus der Bürgerinitiative hinaus.

    Über wesentliche Sachverhalte des Datenschutzes ist in der jährlichen Mitgliederversammlung zu berichten.


Rödermark, 23.5.2019

Letzte Bearbeitung: 05.06.2019, 16:12